Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH und der KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH für den Ticketverkauf des Deutschland-Tickets über die RNN Deutschland-Ticket App
 

Stand: 19.04.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen des App-Nutzers, einerseits mit der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH, Bahnhofstraße 2, 55218 Ingelheim am Rhein, (im Folgenden "RNN GmbH") hinsichtlich der Installation und dem Betrieb der Handy-App, und andererseits mit der KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, Ringstraße 128A, 55543 Bad Kreuznach (im Folgenden „KRN“) hinsichtlich des Kaufs von Tickets mit Hilfe der Handy-App. Die RNN GmbH ist Vertragspartnerin des Kunden für die Nutzung der Deutschland-Ticket App. Die KRN ist Vertragspartnerin des Kunden für den Erwerb des Deutschland-Tickets. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch die RNN GmbH oder die KRN zugestimmt. Soweit es in den nachfolgenden AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das Deutschland-Ticket unter https://deutschlandtarifverbund.de/tarifbedingungen (dort unter Tarifbestimmung für das Deutschland-Ticket - nicht Tarifbestimmungen Deutschlandtarif) und dann die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN).

(3) Deutschland-Tickets (im Folgenden auch „D-Ticket)“ können nicht zurückgegeben, widerrufen (zum Widerrufsrecht s. u. § 3) oder storniert werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von D-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Umtausch von D-Tickets.

(4) Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich für alle D-Ticket-Varianten, die in der RNN Deutschland-Ticket App angeboten werden, sofern nicht im jeweiligen Abschnitt auf die Besonderheiten einzelner D-Ticket Varianten eingegangen wird.

 

§ 2 Gegenstand der Verträge

A. Vertrag mit der RNN GmbH (Installation und Betrieb)

(1) Die RNN GmbH stellt dem Kunden über den Apple App Store und den Google Play Store kostenlos eine Software zum Kauf von D-Tickets zur Verfügung, welche der Kunde auf seinem Mobiltelefon installieren kann. Technische Voraussetzung für die Installation auf dem Mobiltelefon ist die Internetfähigkeit des Endgerätes (zu den weiteren technischen Voraussetzungen unten § 5). Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung der Software oder auf ein Funktionieren der Software besteht nicht.

Eine Nutzung der RNN D-Ticket-Software (im Folgenden „RNN-App“) auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Tablet-PC ist nicht möglich.

(2) Die RNN-App ermöglicht es dem Kunden, nach erfolgter Installation bargeldlos elektronische Tickets nach den Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets über sein Mobiltelefon zu erwerben.

B. Vertrag mit der KRN (Ticketkauf)

(3) Der Vertrag über den Kauf des Tickets kommt mit der KRN zustande. Der Kaufpreis ist an die KRN zu zahlen.

C. Verträge mit Verkehrsunternehmen

(5) Die Beförderungsleistungen werden durch die Verkehrsunternehmen erbracht, für die der Deutschland-Tarif gilt und die der Kunde auswählt. Es gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages und Widerruf

Ein Vertrag zwischen der RNN GmbH auf Nutzung der App kommt durch den Download des Kunden zustande.

Ein Vertrag zwischen der KRN und dem Kunden auf Erwerb eines Tickets kommt dadurch zustande, dass der Kunde zunächst die in der App geforderten Kundendaten eingibt (im Folgenden Registrierung genannt), und ein Ticket bestellt (Bestell-Button), und dann die KRN das Vertragsangebot des Kunden durch Versendung einer Email an die vom Kunden hinterlegte Email-Adresse annimmt. Im Einzelfall behält sich die KRN vor, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegte Email-Adresse aktuell zu halten und zu nutzen (keine „Einmal-Adresse“).

Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Registrierung beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so benötigt die KRN die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten. Die/der Erziehungsberechtigte erhält per Email einen Zahlungslink und muss dort seine Zahlungsdaten eingeben. Erst nach Eingabe der Daten kann der Kauf abgeschlossen werden.

              

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit der KRN zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
       KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, Ringstr. 128A, 55543 Bad Kreuznach,
       Email: d-ticket@krn-mobil.de,Tel: 0671 - 89 66 40

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können eine andere Widerrufserklärung auch in unserer App elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 4 Software-Nutzung für D-Ticket

(1) Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die RNN GmbH ihren Kunden ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der RNN-App zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, dass ihm an der RNN-App eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der RNN-App zu ermitteln.

(3) Die RNN GmbH übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der RNN-App. Bezüglich der Haftung gelten i.Ü. die Regelungen gemäß § 10 (Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung).

 

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der RNN-App sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons während der Fahrt, insbesondere durch eine ausreichende Stromversorgung (Akku).

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich im Kundenkonto der App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Kunden, auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.

(4) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind die RNN GmbH bzw. die KRN berechtigt, dem Kunden den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die RNN GmbH und die KRN sind weiterhin berechtigt, den Kunden für die Nutzung des D-Tickets zu sperren.

(5) D-Tickets sind dem Mobiltelefon, mit dem sie gekauft wurden, zugeordnet. Wechselt der Kunde während der Gültigkeit seines D-Tickets sein Mobiltelefon (neues Mobiltelefon), so lädt er die RNN-App herunter, startet diese und gibt seine Mailadresse sowie das Passwort ein. Die RNN-App authentifiziert den Kunden und zeigt das gültige D-Ticket des Kunden auf dem neuen Mobiltelefon an. Führt der Kunde eine Neuinstallation der RNN-App auf seinem Mobiltelefon aus, meldet er sich ebenfalls mit seiner Mailadresse und dem Passwort an. Das D-Ticket wird nach Authentifizierung des Kunden angezeigt.

(6) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.

 

§ 6 Elektronisches Ticket

(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die RNN-App nur zur Erzeugung von elektronischen D-Tickets auf einem Mobiltelefon genutzt werden darf und D-Tickets auf anderen Speichermedien (z.B. Notebooks) oder in Form eines entsprechenden Ausdruckes nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.

(2) Das elektronische D-Ticket wird in der Regel unverzüglich nach der Anforderung des Kunden durch die KRN auf das Mobiltelefon des Kunden versendet.

Für den Erwerb der Ticketvariante D-Tickets Job ist es einerseits notwendig, dass der Arbeitgeber einen Vertrag zum Deutschland-Ticket als JobTicket mit der RNN GmbH abgeschlossen hat und sich zur Zahlung eines Zuschusses zum D-Ticket verpflichtet. Anderseits muss der Arbeitgeber die Berechtigung des einzelnen Arbeitnehmers zum Erwerb des D-Tickets Job freigeben. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, wird das elektronische D-Ticket Job in der App bereitgesellt.

Die KRN schuldet bei einem Ticket-Kauf nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse des Kunden. Die RNN GmbH und die KRN weisen darauf hin, dass die Übertragung des Tickets durch den Mobilfunknetzbetreiber des Kunden erfolgt und diese Übertragung, insbesondere eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung nicht Leistungspflicht von RNN und KRN ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Aus diesem Grunde übernehmen RNN GmbH und KRN keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang des elektronischen D-Tickets.

(3) Kann der Nutzer den Nachweis des D-Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Handyversagens nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, eines leeren Akkus etc.), gilt dies als Fahrt ohne gültiges D-Ticket nach den geltenden Tarifbestimmungen. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.

(4) Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des D-Tickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das D-Ticket erst im Verkehrsmittel über die RNN-App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.

(5) Es ist nur ein gültiges D-Ticket je Mobilfunkgerät zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur das gültige D-Ticket zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer des D-Tickets.

(6) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Mobiltelefon angezeigten elektronischen D-Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Mobiltelefons vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen oder Tippen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen und Tippen) auf dem Mobiltelefon des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des D-Tickets zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.

(7) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Kosten und Abrechnung

(1) Die RNN-App wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch Verbindungsentgelte mit seinem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Internetanbieter für die Zeit des Downloads entstehen. Der Download ist nicht Leistungspflicht von RNN GmbH und der KRN, sondern vom Kunden zu organisieren und zu tragen Beim Kauf eines D-Tickets entstehende Verbindungsentgelte sind ebenfalls nicht Leistungspflicht von RNN und KRN, sondern vom Kunden zu organisieren und zu tragen. Aus dem Beförderungsvertrag zu entrichtende Entgelte für über die RNN-App bezogene D-Tickets richten sich nach den jeweils aktuellen Fahrpreisen. Der Fahrpreis wird dem Kunden vor Anforderung des D-Tickets mitgeteilt.

(2) Der Kunde kann zur Bezahlung der von ihm angeforderten D-Tickets zwischen den seinerseits ausgewählten Bezahlverfahren per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte wählen.

(3) Der Kunde autorisiert die KRN, jegliche mit Ihrem Konto verbundene Zahlungsart zu belasten, falls die primäre Zahlungsart abgelehnt wird oder nicht länger zur Bezahlung des Ticketpreises zur Verfügung steht und eine weitere Zahlungsart hinterlegt ist. Für offene Beträge bleibt der Kunde verantwortlich. Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil die jeweilige Zahlungsart abgelaufen ist, nicht ausreichend Guthaben aufweist oder aus einem anderen Grund scheitert, kann der Zugang zum D-Ticket so lange gesperrt werden, bis eine gültige Zahlungsart erfolgreich belastet wurde. Bei gewissen Zahlungsarten kann der Aussteller der Zahlungsart eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsart variieren.

 

§ 8 Missbrauch und Sperrung

(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines Zugangs zur RNN-App fest, ist er verpflichtet, seinen Zugang zur RNN-App durch die RNN GmbH oder die KRN sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den Zugang des Kunden zur RNN-App erfolgt, als von diesem veranlasst.

(2) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos wird der Zugang zum D-Ticket gesperrt.

(3) Weitere Gründe zur Sperrung des Zugangs eines Kunden zur RNN-App können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.

 

§ 9 Zahlungsweisen und Abrechnung

(1) Die KRN bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der RNN-App für das SEPA-Lastschrift- und Kreditkartenverfahren des IT-Dienstleisters XIMEDES B.V., Lichtfabriekplein 1, 2031 TE Haarlem, Niederlande sowie für die Zahlung der Abonnements des Dienstleisters billwerk+ GmbH, Mainzer Landstraße 51, 60329 Frankfurt/Main (billwerk). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

(2) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der App registrieren:

- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschtes Bezahlverfahren
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftzahlverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in der App entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist die KRN berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

(4) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen der Absätze 5 - 8.

(5) Zahlarten und Abrechnung:

Der Kunde kann für Bestellungen in der RNN-App zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

    -  Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren

    - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard)

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.

(6) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch die KRN. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahl¬verfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die KRN, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular der RNN-App einzutragen.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

(7) Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server von billwerk zur Abrechnung übertragen.

Das System von billwerk überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkarten-herausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der erfolgenden Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Die KRN ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.

 

§ 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

(1) Die RNN GmbH und die KRN haften für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der RNN GmbH bzw. der KRN zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften die RNN GmbH und die KRN nur bei einer Verletzung einer seiner wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der RNN GmbH und der KRN auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der RNN GmbH und der KRN. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Die RNN GmbH und die KRN weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des D-Tickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der RNN GmbH und der KRN wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(3) Die RNN GmbH und die KRN übernehmen keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit der RNN-App. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit der RNN-App entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.

(4) Ebenso übernehmen RNN & KRN für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des D-Tickets in der RNN-App keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der RNN GmbH und der KRN liegt.

 

§ 11 Kündigung

(1) Die D-Tickets können jeweils bis zum 10. des Vormonats zum Monatsende innerhalb der RNN-App gekündigt werden. Solange die Funktion noch nicht eingerichet ist, senden Sie zur Kündigung eine E-Mail and-ticket@rnn.info

Wenn beim D-Ticket Job der Arbeitgeber die Rahmenvereinbarung mit der RNN GmbH zum Kauf der Deutschland-Tickets als JobTickets gekündigt hat, endet zum Vertragsende des Arbeitgebers auch automatisch alle D-Ticket Job mit den Arbeitnehmern dieses Arbeitgebers.

(2) Die RNN GmbH und die KRN sind berechtigt, Kundenkonten, über die seit 24 Monaten kein Ticketvertrieb stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig aufzuheben.

 

§ 12 Datenverarbeitung und -schutz

Die RNN GmbH und die KRN erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Kunden gemeinschaftlich sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der kundenseitigen Nutzung der RNN-App. RNN & KRN verarbeiten die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Datenschutz ist in der Datenschutzerklärung einsehbar.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel

(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Kunden in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.